Grundgesetz Artikel 6 Absatz 4
"Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft."

Rechtsbeugung durch Richterin

Zwei Jahre lang hat ein sehr sozial eingestellter Anwalt für Strafrecht meinen Fall am Rande begleitet (neben dem Fachanwalt für Familienrecht) und alle Akten gelesen. Sein Fazit ist eindeutig: Die Richterin hat vorsätzlich das Recht gebeugt. Vor ein paar Wochen erstattete ich Strafanzeige - nur 2 Wochen später war der Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft da. Mein Anwalt legte erbost Beschwerde ein. Ich werde weiter berichten.

Aktuelle Ergänzung:

Meine Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid zur Strafanzeige wegen vorsätzlicher Rechtsbeugung wurde ebenfalls abgewiesen. Die Begründungen werden immer abenteuerlicher.

Mein Anwalt legte Beschwerde ein, gegen einen Einstellungsbescheid, der alles andere als eines Rechtsstaates würdig ist. Er schrieb erbost, dass die Beweislage für die Rechtsbeugung so eindeutig sei, dass man - jedenfalls bei ordentlicher Prüfung - nur zu dem Ergebnis kommen kann, dass es sich um Vorsatz handelt. Anderenfalls müsse man, so mein Anwalt leicht sarkastisch, von zeitweiliger Verwirrung der Richterin ausgehen.

Die Generalstaatsanwalt wies die Beschwerde ab mit folgender Begründung (Zitat):

"Eine etwaige Fehlentscheidung der beschuldigten Richterin ließe sich ohne weiteres - wie Sie  (Anm.: also mein Anwalt) selbst einräumen - mit Verwirrung, aber auch mit Vergesslichkeit, Überforderung oder Ähnlichem erklären."

Dies ist ein Freifahrtschein für jeden Richter, ohne dass er in irgendeiner Weise zur Rechenschaft gezogen werden kann.

Ich werde berichten, welche Konsequenzen diese Verwirrung der Richterin oder aber Vergesslichkeit, Überforderung oder Ähnlichem für besagte Richterin haben wird. Bin sehr gespannt, in welchem Staat ich lebe...

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