Grundgesetz Artikel 6 Absatz 4
"Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft."

Aktuelle Situation

Da der Kindesvater die alleinige elterliche Sorge hat, meine Kinder nicht mehr bei ihm leben wollten, die Richterin nicht entscheiden konnte, das Jugendamt unsäglich versagt hat, die Verfahrenspflegerin noch unsäglicher versagt hat... leben meine Kinder seit Anfang September 2011 in einem Heim. Das glaubt einem niemand... Und ist doch leider wahr.

Damit dieser Zustand nicht zu lange andauert, hat die Richterin entschieden, dass das Gutachten mündlich erfolgen soll. Immerhin. Es soll ja schnell gehen.

Nun gab es allerdings vor einigen Wochen einen Richterwechsel. Und die neue Richterin muss sich natürlich erst einlesen. 

Das ist alles so unglaublich... und leider doch unsere Realität.

1 Kommentar:

  1. Achtung! Verfahren scheinen sich auffällig oft zu verzögern! Z.B. ändert sich die Gerichtsbarkeit, weil die Kinder ihren gewöhnlichen Wohnsitz gewechselt haben. (Wechseln mußten)! Und, die Gegenpartei sagt kurz vor dem zweiten Verhandlungstermin ab.( Bei telefonischer Nachfrage soll sich mindestens eine der Personen im Urlaub befunden haben).
    Dann folgen erst die Verhandlungen!

    Die Kosten eines Eilverfahrens trägt, bei verlorenem Verhandlungsausgang ,der Kläger! Also z.B. die Mutter. Wer kann sich das leisten?

    Und schon gelten die Kinder als "im Heim eingewöhnt"!

    Gebt nicht auf! Unsere Kinder haben ein Recht auf IHR Zuhause!


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