Grundgesetz Artikel 6 Absatz 4
"Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft."

Verfahrenspfleger

Wer wird Verfahrenspfleger?

Meine Erfahrung mit vier (!) Verfahrenspflegerinnen möchte ich so zusammenfassen: Der Beruf des vom Familiengericht bestellten Verfahrenspflegers (wobei ich es ausschließlich mit weiblichen zu tun hatte) ist nach meiner Einschätzung ein Sammelbecken für Dipl.-Psychologen, die zwar das Studium beendet, aber keine weitere Qualifikation haben. Denn sonst würden sie nicht für diese geringe Entlohnung arbeiten und wären arbeitslos.

Drei der vier Verfahrenspflegerinnen, mit denen ich es zu tun hatte, beschränkten sich nicht darauf, wie es ihre Aufgabe gewesen wäre, die Interessen der Kinder zu vertreten. Sie agierten vielmehr gutachterlich, da sie nicht die Aussagen von, wie in meinem Fall, 12jährigen Kinder ernst nahmen und vertraten, sondern Kraft ihrer hellseherischen Fähigkeiten interpretieren - um letztlich zu genau anderen Ergebnissen zu kommen, als die Kinder ihnen sagten. Hellseherisch behaupte ich deshalb, weil es kaum mehr als drei, maximal vier Begegnungen mit den Kindern gab, kaum Zeit, um ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und hinter etwaige Kulissen zu schauen, wenn schon interpretiert wird.

Ich bin dagegen, dass Kinder vor Gericht von Dipl.-PsychologInnen vertreten werden. Ich bin dafür, dass sie von Juristen mit Zusatzqualifikation vertreten werden. Kinder haben gesetzlich verbriefte Rechte! Und diese werden offenbar nur von Juristen vernünftig vertreten, da Dipl.-PsychologInnen die Gesetze scheinbar nicht einmal kennen. So hat eine der vier Verfahrenspflegerinnen doch tatsächlich mir gegenüber gesagt, es sei eine weibliche Bezugsperson für die Kinder da (die neue Partnerin des Vaters). Meine Funktion als Mutter sei also im Grunde entbehrlich... Da kriegt man so schnell den Mund nicht mehr zu...

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