Grundgesetz Artikel 6 Absatz 4
"Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft."

Mittwoch, 30. März 2011

Änderungsklage Kindesunterhalt

Ein Ehevertrag nützt gar nichts, wenn einer den Krieg erklärt...

Ich musste 2 1/2 Jahre um angemessenen Unterhalt kämpfen. Dadurch, dass der Kindesvater den erstinstanzlich festgestellten Unterhalt bei Gericht hinterlegte, konnte ich nicht vollstrecken, sondern musste die 2. Instanz abwarten.

Ich wußte nicht, wie ich meine Miete bezahlen sollte - er fuhr regelmässig mit den Kindern in Urlaub. Und stellte mir die Koffer mit der Schmutzwäsche vor die Tür...

Der Kindesvater ist höchstverdienender, niedergelassener Arzt mit Praxis am Gendarmenmarkt - die teuerste Gegend Berlins. Es war ganz offenbar seine Strategie, mich durch finanzielle Existenzsorgen zu zermürben, was ihm durchaus gelang, mit zwei kleinen Kindern im Gepäck und einer frischen Krebserkrankung, die glücklicherweise komplett ausgeheilt ist :-)

Schließlich stimmte er beim Berufungsgericht unter Druck der Richterin einem Vergleich zu, und ich erhielt eine erhebliche Nachzahlung. Davon konnte ich meine Schulden und den Anwalt bezahlen. Wie gesagt, trotz Ehevertrages hat das 2 1/2 Jahre gedauert.

Exakt ein halbes Jahr danach legte der Kindesvater allerdings Änderungsklage ein. Er gab an, zwischenzeitlich praktisch völlig verarmt zu sein. Er könne ab sofort gar keinen Unterhalt mehr zahlen. Es kam einfach nie Ruhe in die Sache. 

Nachdem es ihm dann im Sommer 2008 gelungen war, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder zu erhalten (siehe Seite Kindeszug durch Vater), war ich nicht nur im absoluten Ausnahmezustand. Ich hatte auch von einem Tag auf den anderen keinen Anspruch mehr auf Unterhalt, da dieser gemäß Ehevertrag an die Betreuung der Kinder gekoppelt war. Ich behaupte, dass dies eine wesentliche Triebfeder für den Kindesvater war, sich das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erschleichen, strategisch sehr geschickt eingefädelt. Das muss ich sarkastisch neidvoll anerkennen.

Stattdessen musste ich nun meinerseits Unterhalt an ihn für die Kinder bezahlen. Und zwar obwohl er als Arzt mit sechsstelligem Jahreseinkommen darauf nicht angewiesen gewesen wäre.

Ich beziehe eine kleine Rente. Nach Abzug des Kindesunterhaltes blieb mir exakt 1 Euro. Ich war gezwungen, meine Reserven aufzubrauchen. Das ist jetzt der Fall.

Heute hat mein Anwalt Änderungsklage zum Kindesunterhalt eingereicht. 

Das nächste Klageverfahren...


Mein Fazit
Wenn ich noch einmal einen Ehevertrag abschließen würde, der Trennungsunterhalt für denjenigen vorsieht, bei dem die Kinder leben - im Regelfall die Mutter -, würde ich einen konkreten (Vorab-)Betrag einsetzen, der aus dem Ehevertrag vollstreckbar ist. Ferner würde ich im Ehevertrag vorsehen, dass dieser Betrag alle zwei Jahre den ggf. veränderten Lebens- und Einkommensverhältnissen angepasst wird. Dieser kann dann im Falle einer Trennung im Unterhaltsprozess überprüft bzw. angepasst werden. So wäre ich aber mit meinen Kindern zunächst finanziell abgesichert. Der Volksmund sagt "Verträge macht man, so lange man sich verträgt." 

1 Kommentar:

  1. Weit vor meiner Ehe dachte ich auch ein Ehevertrag wäre eine gute Sache, daher schlug ich meinem Ehemann in spe einen solchen vor. Er griff meinen Gedanken auf, kaufte aktuelle Literatur, kümmerte sich um den Notartermin.

    Beim Notar ließ er mich dann wissen, dass er im Ehevertrag das alleinige Sorgerecht für das Kind, welches ich zu diesem Zeitpunkt erwartete beanspruche und im Ehevertrag fixiert wissen wolle. Ich war völlig perplex, der Notar auch. Er solle doch zunächst mal abwarten bis es da sei, meinte der Notar.

    Der Termin für den Vertragsschluss ließ sich dann aufgrund von Terminengpässe "leider" nicht mehr vor der Eheschließung vereinbaren, erst vier Stunden nach vollzogener Trauung - der Ehevertrag kam dennoch nie zustande!

    Nach langem Sorgerechtsstreit lebt unser Sohn heute bei seinem Vater, vier Jahre Verfahren, Gutachter, Verfahrenspfleger, die dickste Gerichtsakte die das AG Dortmund bisher gesehen hat. Die Verfahren sind abgeschlossen, die Umgangsvereitelungen des Vaters nicht. Sein Wille geschehe!

    Für einen wahren Frieden bedarf es beide Parteien, zum Kriegführen reicht eine, die in will - und der andere kann sich nicht entziehen!

    Auf zur Mütterlobby, schließlich geht es um die Kinder!

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