Grundgesetz Artikel 6 Absatz 4
"Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft."

Sonntag, 4. November 2012

Sie haben mal wieder eine Idee!


Jetzt haben sie die Idee, einen Vormund einzusetzen. Meine Kinder leben nun seit fast einem Jahr wieder bei mir. Letztlich durch "Duldung" des immer noch allein sorgeberechtigten Kindesvaters. Die Kinder lehnen seit 1,5 Jahren jeglichen Kontakt zum Vater ab, seitdem er sie ins Heim gesteckt hat, als sie ihm offenbarten, dass sie bei mir leben wollen. Ich kämpfe seitdem um das Sorgerecht, das mir seinerzeit in rechtsbeugender Absicht von derselben Richterin im Eilverfahren entzogen wurde. So etwas ist einmalig! Entzug der gesamten eS im Eilverfahren, damit der KV die Kinder umschulen konnte... Und zwar noch innerhalb der Frist zur Gehörsrüge nach - selbstverständlich - abgelehntem Befangenheitsantrag meinerseits. Ich konnte also noch nicht einmal Stellung dazu nehmen. Und jetzt, da man festgestellt hat, dass der KV sich das AbR aufgrund von Lügen und - zumindest - nicht nachvollziehbarer Entscheidung der Richterin (lt. Gutachterin), jetzt wird mir nicht die eS zurückgegeben. Nein... Das wäre zu leicht. Schließlich ist der KV kooperativ: Er wäre bereit, auf sein eS zu verzichten (!), wenn ich die eS nicht bekäme, sondern ein Vormund. Diese Kooperationsfähigkeit des KV fand die Gutachterin toll! Das kann man außerhalb dieses deutschen Gerichtssaales niemandem mehr erklären... meinen Kindern auch nicht...

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